Es gibt zwei Gesellschaftsformen für die Gründung von Unternehmen oder Gesellschaften in Andorra:
Ein Unternehmen in Andorra gründen
Professionelle Begleitung bei der Unternehmensgründung in Andorra
Beratung
Wir stellen Ihnen unsere Kenntnisse des Landes sowie unsere Erfahrung zur Verfügung, damit Sie die Unternehmens- oder Gesellschaftsform wählen können, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Zukunftsplänen passt.
Formalitäten
Wir vertreten Sie gegenüber den zuständigen Behörden des Landes, damit die Formalitäten für die Gründung Ihres Unternehmens oder Ihrer Gesellschaft so effizient wie möglich abgewickelt werden und Sie nur ein Minimum an persönlichen Terminen wahrnehmen müssen.
Vorteile der Gründung eines Unternehmens oder einer Gesellschaft in Andorra
Steuerliche Vorteile
Für viele Investoren ist dies der wichtigste Vorteil, der sich wie folgt zusammenfassen lässt: maximal 10 % Körperschaftsteuer auf Gewinne – die in einigen Fällen und je nach Tätigkeit des Unternehmens auf 2 % reduziert werden oder sogar vollständig entfallen kann –, eine Mehrwertsteuer von 4,5 % (die niedrigste in Europa) sowie jährliche Verwaltungskosten der Gesellschaft von unter 850 Euro für gewöhnliche Unternehmen.
Niedrige Arbeitskosten und Sozialabgaben
Im Vergleich zu Spanien oder Frankreich sind die Arbeitskosten deutlich niedriger. Gleiches gilt für die Sozialversicherungsbeiträge, die für Unternehmen in Andorra bei 15,5 % liegen, während sie in Spanien und Frankreich jeweils über 30 % betragen. Dies erleichtert die Einstellung von Mitarbeitern und reduziert die Fixkosten für Unternehmer, die ein Unternehmen in Andorra gründen.
Gehälter in Andorra
Auch die Gehälter sind wettbewerbsfähig. Seit 2018 liegt das Durchschnittsgehalt in Andorra bei rund 2.100 € pro Monat, während der Mindestlohn bei 1.157,87 € pro Monat liegt. Obwohl die letzten vom spanischen Statistikamt veröffentlichten Zahlen zeigen, dass das Durchschnittsgehalt in Spanien jenem in Andorra ähnlich ist, führen die höheren Sozialversicherungsbeiträge dazu, dass die tatsächlichen Arbeitskosten in Spanien rund 15 % höher ausfallen als in Andorra.
In Frankreich lag das Durchschnittsgehalt im Jahr 2016 bei 2.957 € pro Monat. Rechnet man die Sozialversicherungsbeiträge von 32 % hinzu, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 3.844 € pro Monat (während dieser in Andorra bei 2.346 € pro Monat liegt – also nahezu 40 % niedriger).
Weitere Vorteile der Unternehmensgründung in Andorra:
- Neben den steuerlichen Vorteilen, die die Gründung eines Unternehmens oder einer Gesellschaft in Andorra mit sich bringt, heben Investoren, die ihren Wohnsitz in das Land verlegen, weitere ebenso wichtige Aspekte hervor, die den Einwohnern eine hohe Lebensqualität bieten:
- In Andorra bestehen lediglich 5 % des Landes aus urbanen Gebieten und Infrastruktur, während der restliche Teil Naturraum ist. Die Luftqualität ist ausgezeichnet und die Lärmbelastung gering.
- Andorra gehört zu den fünf Ländern mit der höchsten Lebenserwartung weltweit. Darüber hinaus zählt das Fürstentum zu den gesündesten Ländern und belegt Spitzenplätze in internationalen Rankings zur Bewertung von Gesundheitssystemen.
Im Bildungsbereich verfügt Andorra über drei öffentliche Bildungssysteme für Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung: das andorranische, das französische und das spanische System (mit konfessionellen und nicht konfessionellen Einrichtungen). Darüber hinaus gibt es auch renommierte private englische Schulen.
Gesellschaftsformen für die Unternehmensgründung in Andorra und die jeweiligen Kosten:
Die S.L. („Sociedad Limitada“) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Mindestkapital von 3.000 Euro. Diese Gesellschaftsform eignet sich besonders für Personen, die kleine Unternehmen oder Geschäfte gründen möchten. Im Falle eines einzigen Gesellschafters wird eine S.L.U. („Sociedad Limitada Unipersonal“) gegründet.
Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung sollten Eintragungskosten von etwas mehr als 1.000 € sowie jährliche Registerkosten von rund 850 € berücksichtigt werden.
Die S.A. („Sociedad Anónima“) ist eine Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von 60.000 Euro. Diese Gesellschaftsform eignet sich insbesondere für Unternehmen mit höherem Geschäftsvolumen und in der Regel mehreren Aktionären, die Kapital einbringen. Wie im vorherigen Fall kann die Gesellschaft bei nur einem Aktionär auch als Einpersonen-Aktiengesellschaft (S.A.U.) gegründet werden.
Bei einer S.A. belaufen sich die Eintragungskosten der Gesellschaft auf etwa 1.500 €, während die jährlichen Kosten für die Aufrechterhaltung der Registereintragung bei rund 950 € liegen.
Jedes andorranische Unternehmen
Schritte zur Gründung einer Gesellschaft in Andorra:
Sie können drei verschiedene Firmennamen in Reihenfolge Ihrer Präferenz auswählen. Die Regierung erteilt die Bestätigung innerhalb von zehn Tagen.
Jeder nicht ansässige Aktionär beziehungsweise Gesellschafter muss vorab eine Genehmigung für die ausländische Investition in eine andorranische Gesellschaft beantragen. Dieser Vorgang dauert ungefähr 10 bis 15 Tage.
Es wird ein Antrag auf Eröffnung eines Bankkontos mit den von der Bank verlangten Unterlagen eingereicht. Dabei müssen Sie Ihre Tätigkeit, die Herkunft der finanziellen Mittel sowie Ihr Profil vollständig transparent darlegen. Für die Vorabgenehmigung des Kontos sollten Sie mit einem Zeitraum von einer bis zu vier Wochen rechnen.
Die Satzung wird vor einem andorranischen Notar beurkundet und die Gesellschaft anschließend in das andorranische Handelsregister eingetragen.
Es wird die Eröffnung des Geschäftsbetriebs beantragt. Zu diesem Zeitpunkt muss der Sitz der Gesellschaft festgelegt sein. Zudem sind ein elektrisches Prüfprotokoll für das Büro oder Geschäftslokal sowie ein gültiger Vertrag über einen Feuerlöscher am Sitz der Gesellschaft erforderlich
Welche Unterlagen benötige ich für die Gründung einer Gesellschaft in Andorra?
Kopie des Reisepasses mit Haager Apostille
Führungszeugnis mit Haager Apostille (aus dem Herkunftsland und dem Wohnsitzland)
Kopie der Gründungsurkunde mit Haager Apostille.
Kopie des Reisepasses der Vertreter oder Bevollmächtigten der Gesellschaft mit Haager Apostille.
Kopie der Vollmachtsurkunde der Vertreter oder Bevollmächtigten der Gesellschaft mit Haager Apostille.
Führungszeugnisse aus dem Herkunftsland und dem letzten Wohnsitzland der Vertreter oder Bevollmächtigten der Gesellschaft, ordnungsgemäß mit der Haager Apostille legalisiert.
Ein Originalexemplar des Gesellschafter- beziehungsweise Verwaltungsbeschlusses, mit dem die beantragte ausländische Investition genehmigt wird.
Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner – UBO)
Bescheinigung des Handelsregisters, dass die Gesellschaft weiterhin im Handelsregister eingetragen ist.
Wichtige Dienstleistungen für die Unternehmensgründung in Andorra

Gründung von Gesellschaften
Wir beraten Sie zu den Rechtsformen von Unternehmen im Fürstentum Andorra sowie zu den erforderlichen Schritten für die Gründung einer Gesellschaft im Land.

Einwanderung und Aufenthalt
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Andorra begründen möchten – sei es im Rahmen einer aktiven oder passiven Aufenthaltsgenehmigung – unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Formalitäten zur Erlangung der Genehmigung.

Unternehmensbetreuung
Wir stellen Ihnen eine Geschäftsadresse in Andorra zur Verfügung, die es Ihnen ermöglicht, von einer Körperschaftsteuer von unter 10 % sowie von Steuervergünstigungen von bis zu 80 % zu profitieren.
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