Einwanderung und Aufenthalt in Andorra
Wenn Sie darüber nachdenken, eine Aufenthaltsgenehmigung in Andorra zu beantragen, unterstützen wir Sie bei sämtlichen Formalitäten und Verwaltungsverfahren, damit Sie diese so schnell wie möglich erhalten können.
In Andorra zu leben bedeutet, eine außergewöhnliche natürliche Umgebung mitten in den Pyrenäen zu genießen. Gleichzeitig steht Andorra für Sicherheit und eine hohe Lebensqualität. Das Land verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, ein überwiegend kostenloses und mehrsprachiges Bildungssystem sowie ein vielfältiges Angebot an Dienstleistungen und Freizeitmöglichkeiten für jeden Geschmack.
Und all das weniger als drei Autostunden von Städten wie Barcelona oder Toulouse entfernt.
Bei Advantia Assessors kümmern wir uns um sämtliche Arten von Aufenthaltsgenehmigungen: passive Aufenthaltsgenehmigungen in Andorra, steuerliche Ansässigkeit in Andorra oder aktive Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeitnehmer, unter anderem.
Grundsätzlich gibt es in Andorra zwei Arten von Aufenthaltsgenehmigungen: die aktive Aufenthaltsgenehmigung (für Selbständige, Arbeitnehmer oder Investoren) sowie die passive Aufenthaltsgenehmigung in ihren verschiedenen Ausprägungen, darunter nicht-erwerbstätige Aufenthaltsgenehmigungen, Aufenthaltsgenehmigungen für international tätige Fachkräfte oder Aufenthaltsgenehmigungen aus wissenschaftlichem, sportlichem oder kulturellem Interesse.
Darüber hinaus kümmern wir uns um befristete Aufenthaltsgenehmigungen für Unternehmen, die saisonale Tätigkeiten in Andorra ausüben (Bauarbeiten, Installationen, Ausbildungspraktika, Trainingsaufenthalte usw.).
Außerdem unterstützen wir Sie beim Digital-Nomad-Visum, der Aufenthaltsgenehmigung für Remote-Arbeitnehmer.
Aktive Aufenthaltsgenehmigung
Bei Advantia Assessors sind wir auf die Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Selbständige spezialisiert – eine Form der aktiven Aufenthaltsgenehmigung, die es ermöglicht, in Andorra zu wohnen und eine Tätigkeit als Selbständiger oder Unternehmer auszuüben.
Für die Beantragung müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die betreffende Person muss ihren Wohnsitz für mindestens 183 Tage pro Jahr in Andorra begründen.
- Über eine Genehmigung für ausländische Investitionen zur Gründung einer Gesellschaft in Andorra zu verfügen (an der die betreffende Person mit mehr als 34 % beteiligt sein muss) sowie die Gesellschaft ordnungsgemäß gegründet zu haben.
- Eine Funktion im Verwaltungsorgan der zuvor genannten Gesellschaft auszuüben.
- Innerhalb von maximal drei Monaten ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung nachzuweisen, dass die genannte Gesellschaft über ein ordnungsgemäß registriertes und im Fürstentum Andorra aktives Gewerbe verfügt.
Als rein wirtschaftliche Voraussetzungen für die Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung ist Folgendes erforderlich:
- Eine nicht rückerstattbare Einzahlung in Höhe von 50.000 € an die Andorranische Finanzaufsichtsbehörde (AFA) zu leisten.
Passive Aufenthaltsgenehmigung
Passive Aufenthaltsgenehmigungen beziehungsweise steuerliche Aufenthaltsgenehmigungen umfassen insbesondere die folgenden Fälle:
- Aufenthaltsgenehmigung ohne Erwerbstätigkeit (ohne berufliche Tätigkeit in Andorra)
- Aufenthaltsgenehmigung für international tätige Fachkräfte
- Aufenthaltsgenehmigung aus wissenschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Gründen
- Aufenthaltsgenehmigung bei Unterbringung in privaten Seniorenheimen oder in privaten medizinischen beziehungsweise therapeutischen Einrichtungen.
In diesen Fällen ist eine formelle Verpflichtung erforderlich, den tatsächlichen Wohnsitz für mindestens 90 Tage pro Kalenderjahr in Andorra zu begründen.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen umfassen:
- Der Nachweis seitens des Antragstellers über ein Jahreseinkommen, das mindestens 300 % des geltenden jährlichen Mindestlohns entspricht. Für jede unterhaltsberechtigte Person ist zusätzlich 100 % dieses Betrags nachzuweisen.
- Eine Mindestinvestition von 1.000.000 Euro in Andorra. Die Investition kann in Immobilien, Gesellschaften des Landes oder andere Vermögenswerte in Andorra erfolgen.
- Die Leistung einer nicht rückerstattbaren Einzahlung in Höhe von 50.000 € bei der Andorranischen Finanzaufsichtsbehörde (AFA), die sich um 12.000 € für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht.
Für international tätige Fachkräfte.
Aus wissenschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Gründen
Bei Unterbringung in privaten Seniorenheimen oder in privaten medizinischen beziehungsweise therapeutischen Einrichtungen
ohne Erwerbstätigkeit
Für international tätige Fachkräfte.
Aus wissenschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Gründen
Bei Unterbringung in privaten Seniorenheimen oder in privaten medizinischen beziehungsweise therapeutischen Einrichtungen
- Aufenthaltsverpflichtung: mindestens 90 Kalendertage pro Jahr.
- Mindestinvestition in Andorra: 2.500 € an Gebühren.
- Nachweis eines Jahreseinkommens in Höhe von mindestens 300 % des geltenden jährlichen Mindestlohns. Für jede unterhaltsberechtigte Person ist zusätzlich 100 % dieses Betrags nachzuweisen.
- Nicht rückerstattbare Einzahlung bei der Andorranischen Finanzaufsichtsbehörde (AFA): 50.000 €, zuzüglich 12.000 € für jede unterhaltsberechtigte Person.
ohne Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltsverpflichtung: mindestens 90 Kalendertage pro Jahr
- Mindestinvestition in Andorra: 1.000.000 € in Beteiligungen an Gesellschaften des Landes, in Lebensversicherungsprodukte bei im Fürstentum Andorra ansässigen Gesellschaften oder in unverzinsliche Einlagen bei der Andorranischen Finanzaufsichtsbehörde sowie in von andorranischen Einrichtungen emittierte Schuld- oder Finanzinstrumente oder in Investmentfonds nach andorranischem Recht.
Für diese letzte Investitionsform gilt eine Höchstdauer von 36 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist muss die Investition in andere nach den geltenden Vorschriften zulässige andorranische Vermögenswerte umgeschichtet werden.
Bei Investitionen in den Erwerb einer Immobilie reduziert sich der Mindestbetrag auf 800.000 €.
Dieser Betrag reduziert sich auf 400.000 €, sofern die Investition direkt oder indirekt sowie dauerhaft und tatsächlich in den Wohnungsfonds gemäß den geltenden Vorschriften erfolgt. - Nachweis eines Jahreseinkommens: in Höhe von mindestens 300 % des geltenden jährlichen Mindestlohns. Für jede unterhaltsberechtigte Person ist zusätzlich 100 % dieses Betrags nachzuweisen.
- Nicht rückerstattbare Einzahlung in Höhe von 50.000 € bei der Andorranischen Finanzaufsichtsbehörde (AFA), zuzüglich 12.000 € für jede unterhaltsberechtigte Person.
Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Formalitäten zur Erlangung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung in Andorra.
Unsere Dienstleistungen
- Verwaltung von Immobilieninvestmentvehikeln
- Buchhaltung und Reporting
- Unternehmensgründung in Andorra. Neue Gesellschaften, Tochtergesellschaften und Unternehmensverlagerungen.
- Domizilierung und Unternehmensverwaltung
- Cash Management
- Einwanderung und Aufenthalt in Andorra
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Steuerberatungsdienstleistungen
Häufig gestellte Fragen zur Aufenthaltsgenehmigung in Andorra
Haben Sie Fragen dazu, wie Sie Ihre steuerliche Ansässigkeit im Land erhalten und ein neues Leben in Andorra beginnen können? Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen, die uns unsere Kunden stellen und die auch im Bereich Einwanderung regelmäßig auftreten:
Für die Einwanderung nach Andorra ist es erforderlich, über eine Beschäftigung oder ein Arbeitsangebot im Land zu verfügen, eine Krankenversicherung abzuschließen und keine Vorstrafen zu haben. Die jeweilige Aufenthaltsgenehmigung bestimmt die spezifischen Voraussetzungen, darunter unter anderem die Verpflichtung, sich eine bestimmte Mindestanzahl an Tagen pro Kalenderjahr im Land aufzuhalten.
Um eine Aufenthaltsgenehmigung in Andorra zu erhalten, muss ein Antrag bei der andorranischen Regierung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Es ist wichtig, sämtliche Voraussetzungen zu erfüllen und ein Prüfungsverfahren zu durchlaufen, bevor die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird.
Die Dauer des Verfahrens zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Andorra kann variieren. In der Regel dauert es jedoch von der Antragstellung bis zur endgültigen Genehmigung etwa eine Woche bei einer aktiven Aufenthaltsgenehmigung für Selbständige und zwischen zwei und maximal zweieinhalb Monaten bei einer passiven Aufenthaltsgenehmigung.
Um das Verfahren zu beschleunigen, ist es wichtig, sämtliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Andorra profitieren Sie unter anderem vom Zugang zum Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen des Landes. Darüber hinaus ist Andorra für seine hohe Lebensqualität, Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität bekannt, was das Land zu einem äußerst attraktiven Wohnsitz macht.
Ja, es ist möglich, eine Aufenthaltsgenehmigung in Andorra auch ohne Arbeitsvertrag zu erhalten, sofern nachgewiesen wird, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, um im Land zu leben.
Ja, sobald Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Andorra erhalten haben, können Sie eine Familienzusammenführung beantragen, um Ihren Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder ins Land zu holen.
Die Aufenthaltsgenehmigung in Andorra bietet steuerliche Vorteile wie einen niedrigen Körperschaftsteuersatz sowie steuerliche Vorteile für Personen, die remote arbeiten, unter anderem zur Förderung der Ansiedlung neuer Einwohner im Land.
Die Amtssprache des Landes ist Katalanisch. Für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist künftig der Nachweis von Katalanischkenntnissen auf Niveau A2 erforderlich.
Zu den Vorteilen eines Wohnsitzes in Andorra zählen unter anderem ein attraktives Steuersystem, ein sicheres und ruhiges Umfeld, der Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen sowie die Möglichkeit, die Natur und zahlreiche Freizeitaktivitäten im Freien in einer privilegierten Umgebung zu genießen.