Buchhaltung und Berichterstattung
Buchhaltungsunterlagen sind die wesentliche Grundlage, um die finanziellen Aspekte Ihres Unternehmens in Andorra in einem gesunden Zustand zu halten. Buchhaltungsinformationen sind für das Management Ihres Unternehmens von großem Wert. Mit unseren Reporting- und Controlling-Berichten erhalten Sie einen klaren und umfassenden Überblick über die finanzielle Entwicklung Ihres Unternehmens. So können Sie optimale Entscheidungen für die Zukunft Ihrer Gesellschaft treffen.
Das Expertenteam von Advantia Assessors ist verantwortlich für:
- Die Buchhaltungsverwaltung Ihres Unternehmens in Andorra
- Die Erstellung der Jahresabschlussunterlagen. Diese müssen beim Dipòsit de Comptes des M.I. Govern d’Andorra in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung hinterlegt werden.
Darüber hinaus erstellen wir sämtliche Berichte zur Unternehmens- und Vermögensentwicklung Ihres Unternehmens. Dazu gehören Berichte über Gewinn- und Verlustrechnungen, Budgetüberwachung und Cash Management. Mit Hilfe unseres Buchhaltungsmanagements und spezifischer Berichte verfügen Sie über die notwendigen Daten, um das nachhaltige Wachstum Ihres Unternehmens in Andorra zu planen. Die perfekte Unterstützung, um Ihre Rentabilität mittel- oder langfristig zu gewährleisten.
Wer ist verpflichtet, in Andorra eine Buchhaltung zu führen?
Artikel 1 Absatz 1 des konsolidierten Textes des „Gesetzes über die Buchführung von Unternehmern“ verpflichtet Unternehmer, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen, die der Art und dem Umfang ihrer Tätigkeit entspricht.
Wer gilt in Andorra als Unternehmer?
Gemäß Absatz 2 desselben Artikels gelten als Unternehmer:
- Natürliche Personen, die unternehmerische oder berufliche Tätigkeiten ausüben
- Handelsgesellschaften und andere juristische Personen.
- Andere Einheiten, die unabhängig davon, ob sie Rechtspersönlichkeit besitzen oder nicht, eine wirtschaftliche Einheit oder ein separates Vermögen bilden. Sie gelten als Unternehmer, wenn sie eine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit ausüben.
Die Zusatzbestimmung des konsolidierten Gesetzestextes legt fest, dass „alle Unternehmer (mit Ausnahme von Gesellschaften) verpflichtet sind, ihre Jahresabschlüsse im Register für die Hinterlegung von Jahresabschlüssen einzureichen. Für Unternehmer in Form einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gelten deren besondere Rechtsvorschriften. Alle anderen Unternehmer, deren Jahresumsatz weniger als 150.000 Euro beträgt, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen“.
Vertrauen Sie auf Advantia Assessors, um sämtliche buchhalterischen Verpflichtungen in Andorra stets ordnungsgemäß zu erfüllen sowie alle Berichte zu erhalten, die Sie für die Entscheidungsfindung in Ihrem Unternehmen benötigen.
Unsere Dienstleistungen
- Verwaltung von Immobilieninvestitionen
- Buchhaltung und Berichterstattung
- Gründung eines Unternehmens in Andorra. Neue Unternehmen, Tochtergesellschaften und Unternehmensverlagerungen
- Unternehmensdomizilierung und -verwaltung
- Cash Management
- Einwanderung und Aufenthalt in Andorra
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Steuerberatungsdienste