Wie das neue Gesetz über Wachstum und Wohnraum die Steuern und Aufenthaltsvoraussetzungen in Andorra im Jahr 2025 beeinflusst

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In einem früheren Artikel haben wir analysiert, wie das neue Gesetz für nachhaltiges Wachstum und das Recht auf Wohnen, das in Andorra am 16. April 2025 in Kraft getreten ist,ausländische Immobilieninvestitionen neu definiert. Diese Verordnung bringt jedoch auch wichtige Änderungen in Schlüsselbereichen wie der Besteuerung und den Wohnsitzanforderungen mit sich. Dies sind Aspekte, die aufgrund ihrer direkten Auswirkungen auf diejenigen, die sich in dem Land niederlassen oder dort investieren möchten, untersucht werden sollten. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie diese Änderungen ein neues Steuer- und Wohnsitzszenario in Andorra für das Jahr 2025 darstellen und was Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie sich hier niederlassen möchten.

In einem früheren Artikel haben wir analysiert, wie das neue Gesetz für nachhaltiges Wachstum und das Recht auf Wohnraum, das am 16. April 2025 in Andorra in Kraft getreten ist, die ausländischen Immobilieninvestitionen neu definiert. Diese Regelung bringt jedoch auch bedeutende Änderungen in zentralen Bereichen wie der Besteuerung und den Aufenthaltsvoraussetzungen mit sich. Dabei handelt es sich um Aspekte, die aufgrund ihrer direkten Auswirkungen auf Personen, die sich im Land niederlassen oder dort investieren möchten, besondere Aufmerksamkeit verdienen.
Im Folgenden erläutern wir, wie diese Änderungen den steuerlichen und aufenthaltsrechtlichen Rahmen in Andorra für das Jahr 2025 neu gestalten und welche Punkte Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie sich dort niederlassen möchten.


Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie sich die Steuern durch das Gesetz für nachhaltiges Wachstum und das Recht auf Wohnraum verändern
    ITP-Befreiungen zur Förderung des Zugangs zu Wohnraum
    Steuerliche Anreize für bezahlbare Mieten
    Steuerliche Sanktionen von Immobilienspekulationen
    Progressive Anpassungen der Einkommensteuer
    Neue Verordnung über die Steuer auf ausländische Immobilieninvestitionen
    Änderungen bei den Aufenthaltsgenehmigungen
    Neue Voraussetzungen für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
    Voraussetzungen für die Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen für Selbstständige
    Änderungen bei der Aufenthaltsgenehmigung ohne Erwerbstätigkeit
    Wie man sich an den neuen rechtlichen und steuerlichen Rahmen in Andorra anpasst

Wie sich die Steuern durch das Gesetz für nachhaltiges Wachstum und das Recht auf Wohnraum verändern

Das Inkrafttreten des Gesetzes für nachhaltiges Wachstum und das Recht auf Wohnraum bringt vor allem Änderungen in fünf zentralen Regelungen des andorranischen Steuersystems mit sich. Diese Änderungen betreffen direkt die Steuer auf Immobilienübertragungen (ITP), die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR), die Körperschaftsteuer (IS), die Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPF) sowie die Steuer auf ausländische Immobilieninvestitionen.
Diese Anpassung ist Teil der neuen Ausrichtung des Landes hin zu einem ausgewogeneren und nachhaltigeren Modell, was direkte Auswirkungen auf Investoren, Einwohner und Unternehmen hat.

ITP-Steuerbefreiungen zur Förderung des Zugangs zu Wohnraum

Die eingeführten Änderungen sollen kurzfristige Immobilienspekulationen eindämmen und gleichzeitig den Zugang zu Wohneigentum für die in Andorra ansässige Bevölkerung erleichtern.
Einer der wichtigsten Punkte besteht darin, dass Käufer ihrer ersten Wohnung in Andorra mit einem Kaufpreis von bis zu 600.000 € von der ITP befreit sind. Diese Maßnahme gilt ausschließlich für Personen, die die Immobilie als Haupt- und Dauerwohnsitz nutzen. Sie stellt einen direkten Anreiz für junge Menschen und Familien dar.
Auch andorranische Unternehmen mit mehr als fünf Jahren Geschäftstätigkeit sind von dieser Steuer befreit, wenn sie eine Immobilie erwerben, die mindestens zehn Jahre lang als Wohnraum zu erschwinglichen Mietpreisen vermietet wird.

Steuerliche Anreize für bezahlbare Mieten

Das neue Gesetz enthält Maßnahmen zur Förderung von Wohnraum zu erschwinglichen Mietpreisen. In diesem Zusammenhang können Steuerpflichtige, die der Körperschaftsteuer (IS) oder der Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPF) unterliegen, von einer Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um 10 % auf Mieteinnahmen profitieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Mietpreis darf 9 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten.
  • Die monatliche Miete darf 1.250 Euro nicht überschreiten.
  • Diese Steuervergünstigung darf nicht zu einer negativen steuerlichen Bemessungsgrundlage führen.

Mit dieser Maßnahme soll das Angebot an bezahlbarem Wohnraum gefördert werden, ohne die Rentabilität jener zu beeinträchtigen, die auf erschwingliche Mietmodelle setzen.

Steuerliche Maßnahmen gegen Immobilienspekulation

Parallel dazu wurde zur Bekämpfung kurzfristiger Immobilienspekulation ein steuerlicher Zuschlag auf Gewinne aus dem schnellen Verkauf von Immobilien vorgesehen. Diese Maßnahme betrifft die Einkommensteuer (IRPF), die Körperschaftsteuer (IS) sowie die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) in Fällen einer Betriebsstätte.
Die neuen Steuerstufen sind wie folgt:

  • 10 % Steuerzuschlag, wenn die Immobilie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Erwerb verkauft wird.
  • 5 % Steuerzuschlag, wenn der Verkauf zwischen zwei und fünf Jahren nach dem Erwerb erfolgt.
  • 0 % Steuerzuschlag, wenn der Verkauf ab dem fünften Jahr erfolgt.

Progressive Anpassungen der Einkommensteuer

Es werden Korrekturfaktoren eingeführt, die die steuerliche Belastung auf Veräußerungsgewinne ab dem sechsten beziehungsweise zehnten Jahr des Immobilienbesitzes schrittweise reduzieren. Dieses steuerliche Instrument soll langfristige Immobilieninvestitionen fördern und mehr Stabilität im Eigentum schaffen.

Neue Verordnung über die Steuer auf ausländische Immobilieninvestitionen

Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde von der Verabschiedung einer neuen Verordnung begleitet, die die vorherige ersetzt. Das Ziel ist es, mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei der Anwendung der Steuer auf ausländische
Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde von der Verabschiedung einer neuen Verordnung begleitet, die die vorherige Regelung ersetzt. Ziel ist es, mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei der Anwendung der Steuer auf ausländische Immobilieninvestitionen zu schaffen. Zu den Neuerungen gehört unter anderem die Beschränkung der 90%igen Steuervergünstigung auf Fälle, in denen die Immobilie zu erschwinglichen Mietpreisen vermietet wird. Damit wird das Engagement für den Zugang zu Wohnraum weiter gestärkt.
Dieses Thema behandeln wir zusammen mit weiteren relevanten Maßnahmen ausführlich in unserem vorherigen Artikel über die Änderungen bei ausländischen Immobilieninvestitionen in Andorra.

Änderungen bei den Aufenhaltsgenehmigungen

Das Omnibus-Gesetz bringt ebenfalls Änderungen im Einwanderungsrecht mit sich. Ziel ist es einerseits, die Regelungen an den aktuellen Kontext anzupassen, und andererseits die Kontrollmechanismen zu stärken sowie deren Einhaltung sicherzustellen.
Aus diesem Grund werden die Bestimmungen zu befristeten Einwanderungsgenehmigungen aktualisiert – sowohl für Arbeitnehmer andorranischer Unternehmen als auch für aus dem Ausland entsandte Mitarbeitende –, ebenso wie die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, Genehmigungen zu Studienzwecken, Aufenthaltsgenehmigungen ohne Erwerbstätigkeit sowie Genehmigungen für Selbstständige. Auch Aspekte im Zusammenhang mit der Sicherheit, den Kriterien für die Verlängerung von Genehmigungen und den obligatorischen Investitionen für bestimmte passive Aufenthaltsgenehmigungen wurden überarbeitet. Zusätzlich werden neue Gründe für die Ablehnung, Aufhebung oder Nichtverlängerung von Genehmigungen eingeführt und das Sanktionssystem aktualisiert.

Neue Voraussetzungen für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen

Das Gesetz verschärft die Bedingungen für das erste Jahr der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Arbeitnehmer und untersagt während dieses Zeitraums die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.
Das Verbot für Arbeitnehmer, im ersten Jahr den Sektor zu wechseln, bleibt bestehen. Neu eingeführt wird jedoch eine Ausnahme: Ein Wechsel ist ausschließlich in dringenden Fällen im Zusammenhang mit dem Gesundheits- oder Bildungswesen und nur mit vorheriger Genehmigung möglich.
Darüber hinaus wird ein neuer Grund für den Entzug der Aufenthaltsgenehmigung eingeführt, wenn der Arbeitnehmer während dieses ersten Jahres einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Zudem wird die Beteiligung am Kapital des beschäftigenden Unternehmens auf maximal 5 % begrenzt.

Voraussetzungen für Aufenthaltsgenehmigungen für Selbstständige

Künftig ist eine vorherige Reservierung der Genehmigung erforderlich und innerhalb von sechs Monaten muss Folgendes nachgewiesen werden:

  • Die Genehmigung für eine ausländische Investition in eine andorranische Gesellschaft mit mehr als 34 % des Gesellschaftskapitals.
  • Die Ausübung tatsächlicher Leitungsfunktionen innerhalb des Unternehmens.
  • Die Hinterlegung von 50.000 € bei der Andorranischen Finanzaufsichtsbehörde (AFA).

Darüber hinaus entfällt die Verpflichtung, vor Erhalt der Genehmigung über eine Gewerbelizenz zu verfügen. Im Falle einer freiwilligen Abmeldung kann eine neue Genehmigung dieser Art erst nach Ablauf eines Jahres erneut beantragt werden.

Änderungen bei der Aufenthaltsgenehmigung ohne Erwerbstätigkeit

Das Gesetz hält an der Voraussetzung einer Mindestinvestition von 600.000 € fest, um eine Aufenthaltsgenehmigung ohne Erwerbstätigkeit zu erhalten, schließt jedoch ausdrücklich Schuldinstrumente und von andorranischen Gesellschaften ausgegebene Wertpapiere aus. Falls Immobilien Teil der Investition sind, muss jede einzelne Immobilie einen Mindestwert von 600.000 € aufweisen. Die verpflichtende Hinterlegung von 50.000 € bei der Andorranischen Finanzaufsichtsbehörde (AFA) für den Hauptantragsteller bleibt unverändert. Der zusätzliche Hinterlegungsbetrag pro unterhaltsberechtigter Person wird jedoch erhöht und beträgt künftig 12.000 € pro Begleitperson.
Außerdem wird eine Verlängerung von bis zu sechs Monaten eingeführt, falls es zu gerechtfertigten Verzögerungen bei der Formalisierung der Investition kommt.

Wie man sich an den neuen rechtlichen und steuerlichen Rahmen in Andorra anpasst.


Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes für nachhaltiges Wachstum und das Recht auf Wohnraum markiert einen Wendepunkt für die Investitions-, Aufenthalts- und Steuerbedingungen in Andorra. Das Land bleibt weiterhin ein attraktiver Standort, verlangt nun jedoch eine sorgfältigere Planung und ein detailliertes Verständnis des rechtlichen Rahmens. Unabhängig davon, ob Sie einen Wohnsitzwechsel oder die Gründung eines Unternehmens in Andorra in Betracht ziehen, ist eine professionelle Begleitung entscheidend, um fundierte Entscheidungen mit Sicherheit zu treffen.
Wenn Sie eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, unser Team zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie dabei, die Chancen zu nutzen, die Andorra weiterhin bietet – mit einer rechtlichen und steuerlichen Strategie, die an die neuen Rahmenbedingungen angepasst ist.