Passive Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltsgenehmigung für Selbstständige in Andorra: Welche Option passt besser zu Ihnen?

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Die Begründung eines Wohnsitzes in Andorra ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Für internationale Investoren konzentriert sich die Entscheidung jedoch meist auf zwei Optionen: die passive Aufenthaltsgenehmigung oder die aktive Aufenthaltsgenehmigung zur selbstständigen Tätigkeit.
Jede dieser Möglichkeiten bestimmt den Umfang der Investition, die damit verbundenen Verpflichtungen sowie die Art und Weise, wie Sie Ihr Leben nach dem Umzug nach Andorra organisieren werden. Zudem haben die jüngsten Änderungen der gesetzlichen Anforderungen – insbesondere im Bereich der passiven Aufenthaltsgenehmigung – dazu geführt, dass eine sorgfältige Wahl von Anfang an besonders wichtig geworden ist, um unnötige Verfahren und Fehler zu vermeiden.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Unterschiede zwischen beiden Optionen und in welchen Fällen die eine oder die andere Lösung sinnvoller ist.


INHALTSVERZEICHNIS:

  1. Was ist der Unterschied zwischen einer passiven Aufenthaltsgenehmigung und einer Aufenthaltsgenehmigung zur selbstständigen Tätigkeit?
    Änderungen der Aufenthaltsregelungen in Andorra im Jahr 2026: Das sollten Sie wissen
    Voraussetzungen für die aktive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra zur selbstständigen Tätigkeit
    Vorteile der aktiven Aufenthaltsgenehmigung in Andorra
    Passive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra: Investition und Steueroptimierung
    Vorteile der passiven Aufenthaltsgenehmigung in Andorra
    Wie können wir Sie bei der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Andorra unterstützen?

Was ist der Unterschied zwischen einer passiven Aufenthaltsgenehmigung und einer Aufenthaltsgenehmigung zur selbstständigen Tätigkeit?

Der Hauptunterschied zwischen beiden Optionen besteht in der Art der Beziehung, die Sie zu Andorra aufbauen werden.
Die passive Aufenthaltsgenehmigung richtet sich an Personen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit im Land ausüben. Das bedeutet: Sie verlegen Ihren Wohnsitz nach Andorra, Ihre Einkünfte stammen jedoch aus dem Ausland. In diesem Fall liegt der Schwerpunkt auf der von Ihnen getätigten Investition sowie auf Ihrer Fähigkeit, Ihren Lebensunterhalt ohne eine berufliche Tätigkeit in Andorra zu bestreiten.
Die aktive Aufenthaltsgenehmigung zur selbstständigen Tätigkeit hingegen bedeutet, dass Sie in Andorra eine berufliche oder unternehmerische Tätigkeit ausüben werden. Dies setzt die Gründung eines Unternehmens in Andorra, eine tatsächliche wirtschaftliche Aktivität sowie die Organisation Ihres täglichen Lebens rund um dieses Projekt voraus.
Ab diesem Punkt verändern sich sämtliche Rahmenbedingungen: die Anfangsinvestition, die Verpflichtungen sowie auch die tatsächliche Nutzung Ihres Aufenthaltsstatus.

Änderungen der Aufenthaltsregelungen in Andorra im Jahr 2026: Das sollten Sie wissen

Im Jahr 2026 hat Andorra eine Reihe von Änderungen eingeführt, die sich unmittelbar auf die Aufenthaltsgenehmigungen in Andorra auswirken. Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die steigende internationale Nachfrage sowie auf das Ziel des Landes, ein nachhaltiges Wachstum sicherzustellen und den Wohnungsmarkt zu schützen.
Für ausländische Investoren sind diese Änderungen der Aufenthaltsregelungen in Andorra im Jahr 2026 besonders relevant, da sie sowohl die Voraussetzungen für den Zugang als auch die Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Aufenthaltsstatus betreffen.
Alle Änderungen des sogenannten „Omnibus-2-Gesetzes“ können Sie hier einsehen.

Voraussetzungen für die aktive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra zur selbstständigen Tätigkeit

Um eine aktive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra zu erhalten und dort eine eigene unternehmerische Tätigkeit auszuüben, müssen Sie verschiedene rechtliche, operative und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen, die Ihre tatsächliche Präsenz und Ihre direkte Einbindung in die andorranische Wirtschaft nachweisen.

Tatsächlicher Wohnsitz im Land:

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Andorra begründen und sich mindestens 183 Tage pro Jahr im Land aufhalten.

Gründung einer andorranischen Gesellschaft:

Vorab ist eine Genehmigung für ausländische Investitionen einzuholen sowie ein Unternehmen in Andorra zu gründen, an dem Sie eine wesentliche Beteiligung halten (mehr als 34 %).

Beteiligung an der Unternehmensführung:

Sie müssen eine Funktion im Verwaltungsorgan der gegründeten Gesellschaft übernehmen, wodurch Ihre direkte Beteiligung an den Entscheidungsprozessen sichergestellt wird.

Tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit:

Innerhalb von maximal drei Monaten nach Antragstellung muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen über ein ordnungsgemäß registriertes Geschäft verfügt und im Fürstentum tatsächlich tätig ist.

Wirtschaftliche Voraussetzungen der aktiven Aufenthaltsgenehmigung in Andorra:

Aus finanzieller Sicht müssen Sie zudem eine wesentliche Bedingung erfüllen.
Es ist eine verpflichtende Einzahlung in Höhe von 50.000 € an die Andorranische Finanzaufsichtsbehörde (AFA) zu leisten. Dieser Punkt wurde geändert: Vor der Reform des Omnibus-2-Gesetzes wurde dieser Betrag bei Verlassen des Landes zurückerstattet; mittlerweile handelt es sich um eine nicht rückerstattbare Zahlung.

Vorteile der aktiven Aufenthaltsgenehmigung in Andorra

Die aktive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra bietet zahlreiche Vorteile:

  • Körperschaftsteuer von maximal 10 %.
  • Einkommensteuer mit niedrigen Steuersätzen von bis zu 10 % für Einkommen ab 40.000 €
  • IGI (andorranische Mehrwertsteuer) von 4,5 %
  • Vollständiger Zugang zum Gesundheitssystem
  • Integration in die lokale Wirtschaftsstruktur

Für internationale Investoren, die aktiv in Europa tätig sein möchten, stellt die aktive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra eine strategische Option dar.

Passive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra: Investition und Steueroptimierung

Sie müssen verschiedene rechtliche, finanzielle und vermögensbezogene Voraussetzungen erfüllen, die sowohl Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als auch eine tatsächliche Investition in Andorra sicherstellen, ohne dass Sie im Land einer beruflichen Tätigkeit nachgehen müssen.
Voraussetzungen für die passive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra
(aktualisiert gemäß der neuen Gesetzgebung)

Investition in andorranische Vermögenswerte (eine der folgenden Optionen):

Mindestinvestition von 1.000.000 € in Finanzanlagen in Andorra
Investition von 800.000 € pro Immobilieneinheit
oder 400.000 €, die direkt oder indirekt dem Wohnungsfonds gemäß der geltenden Gesetzgebung zugeführt werden

Einzahlung bei der AFA

Nicht rückerstattbare Einzahlung von 50.000 € bei der Andorranischen Finanzaufsichtsbehörde (AFA)
Zusätzliche Einzahlung von 12.000 € für jede unterhaltsberechtigte Person

Mindestaufenthalt im Land

Mindestens 90 Tage pro Jahr Aufenthalt in Andorra

Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:

Nachweis von Einkünften oder finanziellen Mitteln in Höhe von mehr als 300% des geltenden jährlichen Mindestlohns
Zusätzlich 100% des Mindestlohns für jede abhängige Person

Krankenversicherungsschutz:

Abschluss einer privaten Krankenversicherung, die in Andorra gültig ist

Vorteile der passiven Aufenthaltsgenehmigung in Andorra

Die passive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra ist ideal für Personen, die einen europäischen Standort suchen, ohne direkt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu müssen.

  • Keine Verpflichtung, in Andorra zu arbeiten
  • Steuerlich vorteilhaftes Umfeld mit Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 20 Ländern.
  • Flexible Aufenthaltsanforderungen (nur 90 Tage pro Jahr)
  • Sicheres und stabiles Umfeld

Wie können wir Sie bei der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Andorra unterstützen?

Der regulatorische Rahmen in Andorra entwickelt sich ständig weiter. Daher ist eine spezialisierte Beratung entscheidend, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf sicherzustellen. Advantia begleitet Sie während des gesamten Prozesses zur Erlangung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung in Andorra und bietet Ihnen eine individuelle Beratung, die vollständig auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften abgestimmt ist.

Dienstleistungen für die aktive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra

Wenn Ihr Ziel darin besteht, ein Unternehmen zu gründen oder Ihre Tätigkeit nach Andorra zu verlegen, unterstützen wir Sie bei:

  • der Gründung andorranischer Gesellschaften
  • der Beantragung der Genehmigung für ausländische Investitionen
  • der vollständigen Abwicklung des Antrags auf aktive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra

Unser Ansatz stellt sicher, dass Ihr Projekt sämtliche rechtlichen Anforderungen erfüllt und von Anfang an auf einer soliden Grundlage aufgebaut wird.

Dienstleistungen für die passive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra

Für vermögende Investoren, die eine steuerliche Optimierung anstreben, bieten wir:

  • Beratung zu Investitionen im Fürstentum Andorra
  • Betreuung des gesamten Antragsverfahrens für die passive Aufenthaltsgenehmigung in Andorra
  • Unterstützung bei der Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen

Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses.